Karl Piwonski GmbH & Co. KG

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Messungen gemäß 26.BImSchV:


Messung der elektromagnetischen Emission
kundeneigener Trafostationen

Die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durch-
führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über elektromagnetische Felder
- 26.BImSchV) sieht folgende, für Betreiber
kundeneigener Trafostationen relevante,
Grenzwerte betreffs Niederfrequenzanlagen
gemäß §3 vor:

50 Hz-Felder:

Elektrische Feldstärke: 5 kV/m
Magnetische Induktion : 100 µT


Gemäß § 10, Abs.2 der Verordnung ist
auch für bestehende Anlagen der Nachweis
zu erbringen, daß die vorgenannten
Grenzwerte eingehalten werden.

Wir verfügen über entsprechende
Meßgeräte und erstellen Ihnen gerne
ein Kostenangebot für die Durchführung
der entsprechenden Messungen, auch für
die nachträgliche Messung in Ihrer
vorhandenen Trafostation.




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