Karl Piwonski GmbH & Co. KG |
Messungen gemäß 26.BImSchV:Messung der elektromagnetischen Emission kundeneigener Trafostationen Die Sechsundzwanzigste Verordnung zur Durch- führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26.BImSchV) sieht folgende, für Betreiber kundeneigener Trafostationen relevante, Grenzwerte betreffs Niederfrequenzanlagen gemäß §3 vor: 50 Hz-Felder: Elektrische Feldstärke: 5 kV/m Magnetische Induktion : 100 µT Gemäß § 10, Abs.2 der Verordnung ist auch für bestehende Anlagen der Nachweis zu erbringen, daß die vorgenannten Grenzwerte eingehalten werden. Wir verfügen über entsprechende Meßgeräte und erstellen Ihnen gerne ein Kostenangebot für die Durchführung der entsprechenden Messungen, auch für die nachträgliche Messung in Ihrer vorhandenen Trafostation. |
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